Bertha-von-Suttner-Realschule Osnabrück
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Schulvertrag

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In unserer Schule begegnen sich alle Menschen in gegenseitiger Achtung und Toleranz.
Für ein gutes Zusammenleben und ein erfolgreiches Lehren und Lernen ist es notwendig, dass von allen bestimmte Vereinbarungen beachtet und eingehalten werden.
Schüler/innen , Lehrer/innen und Elternvertreter haben die folgenden Vereinbarungen und Regeln erarbeitet. Die Gesamtkonferenz, das oberste Entscheidungsorgan unserer Schule, hat diesen Schulvertrag am 5. Februar 1998 beschlossen.
Ich weiß, dass ich auf dem Weg zur Schule und von der Schule den kürzesten Weg zu wählen habe, da ich sonst den Versicherungsschutz verliere. Komme ich mit dem Fahrrad, Mofa o. Ä, so parke ich auf den eigens dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Parkflächen. Der Schulträger übernimmt für abgestellte Zweiräder keine Haftung, wenn eine Buskarte ausgegeben wurde.
Mit dem Klingelzeichen werde ich in der Klasse sein und auf meinem Platz sitzen, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann. Es ist selbstverständlich, dass der Unterricht in der Regel auch mit dem Klingelzeichen beendet wird.
Mir ist bekannt, dass Zigaretten, Alkohol und Drogen in der Schule verboten sind. (Jugendschutzgesetz / Nds. Schulgesetz). Auf Essen und Kaugummikauen verzichte ich während der Unterrichtsstunden. Das Trinken (Wasser) während des Unterrichts kann von den Lehrkräften erlaubt werden.
Für Lehrer/innen gilt: Sobald ich das Schulgelände betrete, übernehme ich Aufsichtsaufgaben.
Für Schüler/innen gilt: Für mich ist es selbstverständlich, dass ich das Schulgelände nicht ohne Genehmigung des Lehrers/der Lehrerin verlasse. In dem Fall besteht kein Versicherungsschutz.
Schüler/innen wissen: Falls ich häufiger während der Schulzeit unentschuldigt fehle, wirkt sich dies auf meine Beurteilung aus. Selbstverständlich nehme ich am gemeinsamen Sport- und Schwimmunterricht teil.
Ich richte mich nach der Fehlzeitenregelung. (siehe Anhang).
Für die Organisation von Nachschreibterminen bin ich selbst verantwortlich.
Lehrer/innen und Schüler/innen bemühen sich um Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft.
Eine sachliche Gesprächsform, die auch Kritik zulässt, wird angestrebt. Beleidigende Ausdrücke, Herabsetzungen oder Verletzungen sind zu unterlassen.
Jede Form von Gewalt wird abgelehnt.
Unfälle und Schäden melde ich sofort der Aufsicht bzw. im Sekretariat.
Das Werfen mit Schneebällen oder harten Bällen kann wegen der Unfallgefahr auf dem Schulgelände nicht zugelassen werden.
Ich vermeide Diebstähle, indem ich Wertsachen, Geld und Schlüssel nicht unbeaufsichtigt lasse. Elektronische Geräte wie mp3-Player und Handys benutze ich nicht in der Schule.
Mir ist bewusst, das ich Waffen jeglicher Art (zum Beispiel Messer, Schlagringe (u. a. m.)  nicht mit zur Schule nehmen darf (siehe Waffenerlass). Laserpointer und andere gefährliche Geräte lasse ich zu Hause.
Nach mir werden noch viele Schüler/innen und Lehrer/innen die Räume unserer Schule nutzen. Ich werde die Einrichtung nicht beschädigen und verschmutzen. Für Schäden, die ich verursache, bin ich verantwortlich. Ich beteilige mich aktiv am Umweltschutz, indem ich Müll vermeide!
Um das Miteinander in der Klasse und in der Schule zu verbessern, sind gemeinsam aufgestellte Klassenregeln sehr hilfreich.
Lehrer/innen und Schüler/innen – jeder hat die Pflicht darauf hinzuwirken, dass diese Vereinbarungen eingehalten werden!
Bitte nicht vergessen: Die Sv vertritt dich, berät dich und unterstützt dich!
Wenn ich Unterstützung brauche, wende ich mich an die/den Klassenlehrer/in, die Beratungslehrer/in oder an die Schülervertretung.

Fehlzeitenregelung

Ich muss als Schüler/-in an allen Schulveranstaltungen, d.h. am Unterricht und an jeder anderen Veranstaltung außerhalb der Schule, teilnehmen.
Fehlzeiten müssen stets schriftlich entschuldigt werden.
Was muss ich genau machen, wenn ich fehle?

  1. Spätestens am dritten Tag muss ich eine Entschuldigung von den Eltern/Erziehungsberechtigten der Schule vorlegen. Zunächst genügt eine mündliche oder telefonische Nachricht (von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Tel. 0541/ 89515, FAX-Nr. 9827807).
  2. Am ersten Tag, an dem ich wieder zur Schule komme, muss eine schriftliche Entschuldigung für den ganzen Zeitraum  abgegeben werden.
  3. Wenn ich aus besonderen Gründen einen Tag beurlaubt werden möchte (Fahrschulprüfung, Jugendfahrten), muss ich dies spätestens eine Woche vorher beim Klassenlehrer oder bei der Klassenlehrerin schriftlich durch einen Erziehungsberechtigten beantragen.
  4. Brauche ich mehrere Tage Sonderurlaub, muss ich dies beim Schulleiter schriftlich beantragen. Dieser Antrag ist mindestens eine Woche vorher beim Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin abzugeben.
  5. Wenn ich nach meiner Krankheit oder dem Sonderurlaub wieder zur Schule komme, ist es selbstverständlich, dass ich mich bei meinen Mitschüler/-innennach dem versäumten Unterrichtsstoff erkundige und diesen nacharbeite.
  6. Versäumte Klassenarbeiten müssen so bald wie möglich nachgeschrieben werden. Den Nachschreibtermin legt die Fachkraft in Absprache mit dem Schüler/der Schülerin fest.
  7. Arztbesuche sollten nicht während der Schulzeit stattfinden. Besondere Ausnahmen müssen vorher dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin mitgeteilt werden.
  8. Erkranke ich im Laufe des Vormittags und muss nach Hause gehen, werden vorher immer telefonisch ein Angehöriger oder Nachbar benachrichtigt. Klassenlehrer/in oder Fachlehrer/in bei dem/der ich anschließend Unterricht habe, müssen Nachricht erhalten.

 

Unterrichts- und Pausenzeiten

1. Std.: 07.45 - 08.30 Uhr
2. Std.: 08.35 - 09.20 Uhr

3. Std.: 09.35 - 10.20 Uhr
4. Std.: 10.25 - 11.10 Uhr

5. Std.: 11.25 - 12.10 Uhr
6. Std.: 12.15 - 13.00 Uhr

7. Std.: 13.05 - 13.50 Uhr


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Bertha-von-Suttner-Realschule Osnabrück | Gottlieb-Planck-Straße 1 | 49080 Osnabrück | Tel.: 0541 - 8 95 15 | Fax: 0541 - 9 82 78 07